Zulassungsbestätigung durch Behörde


Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Zulassung der Dr.Brill + KEBOS GmbH & Co. KG nach § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bescheinigt. Dr.Brill und Partner, die KEBOS Firmengruppe und alle Mitarbeiter freuen sich über die Anerkennung.

Zulassung