Sie suchen Unterstützung bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung, der Untersuchung auf Legionellen und Schwermetalle? Sie haben oder befürchten einen positiven Befund?
Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen rund um hygienerelevante Herausforderungen von wasserführenden Systemen im Bereich der Trinkwasserinstallation. Kommen Sie gerne auf uns zu damit wir für Sie die passenden Lösungen finden.
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Trinkwasserbeprobungen
Unsere Probenehmer und Sachverständigen sind für Sie bundesweit unterwegs
Dr. Brill + KEBOS bietet Ihnen die bundesweite Beprobung Ihrer Anlagen nach der aktuellen Trinkwasserverordnung an. Dank unserer eigenen Laborkapazitäten in mehreren Bundesländern sind wir Ihr schneller und zuverlässiger Ansprechpartner. Testen Sie unseren Service und lassen Sie sich durch die Qualität unserer Arbeit überzeugen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Fragen und Antworten zur Trinkwasserhygiene
Das wichtigste zusammengefasst:
Nach der seit 2012 bestehenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind neben öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Trinkwasser auf Legionellen zu Beproben, wenn der Wasserspeicher größer 400 Liter oder das Volumen der internen Trinkwasserleitungen zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle größer 3 Liter ist und zusätzlich mindestens 3 Wohneinheiten inkl. Dusche vorhanden sind.
Seit der Verschärfung der TrinkwV 2018 gibt es erhebliche haftungs- und strafrechtliche Risiken, wenn ein Eigentümer/Verwalter Trinkwasser zur Verfügung stellt, das die festgelegten Grenzwerte überschreitet. Eine Untersuchung des Trinkwassers wird laut TrinkwV jährlich bzw. alle drei Jahre vorgeschrieben. Der Auftraggeber hat eine nach §15 Absatz 4 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle mit der Entnahme und Untersuchung von Proben zu beauftragen und dabei die Kosten der Untersuchung zu tragen.
Wenn aus einem Wasserhahn oder der Dusche Wasser läuft werden fortwährend Aerosole und Wasserdampf erzeugt. Gibt es in der Trinkwasserinstallation eine entsprechende Bakterienquelle kann durch Einatmung eine Infektion mit Legionellen die Folge sein!
Seit 2018 dürfen ausschließlich Untersuchungsstellen beauftragt werden, die Beprobung und Untersuchung als einen zusammenhängenden Vorgang darstellen können. Nach §14 Absatz 6 u. §14b Absatz 2 TrinkwV muss die gesamte Verantwortung bei nur einer akkreditierten Untersuchungsstelle liegen, eine getrennte Vergabe der Aufträge ist nicht mehr zulässig. Ein Verstoß kann nach §25 Nr.4 TrinkwV strafrechtlich geahndet werden!
Wird eine Überschreitung der Grenzwerte nach §15 Absatz 4 TrinkwV festgestellt ist diese unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. In der Folge sind verschiedene Vorgänge gesetzlich vorgeschrieben, nach §21 TrinkwV die unverzügliche Information der Mieter, bspw. durch einen Hausaushang. Anschließend sind weitere Maßnahmen einzuleiten wie eine Gefährdungsanalyse, die thermische Desinfektion des Trinkwassers, weitere Nachuntersuchungen, etc. Im schlimmsten Fall können strukturelle Eingriffe in die Trinkwasserinstallation erforderlich sein.
Als nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium und marktführender Spezialdienstleister für die Wohnungswirtschaft im Bereich der Trinkwasserhygiene bieten wir deutschlandweit die ordnungsgemäße Probenahme durch unsere Probenehmer und Sachverständigen an und führen die zugehörigen Untersuchungen in unseren Laboren durch.
Gesetzgebung zur Trinkwasserhygiene
Was Sie alles beachten müssen:
Gesetze
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Infektionsschutzgesetz (IfsG)
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Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
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Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
DIN-Normen
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DIN EN 806 – (ehem. DIN 1988-1) – Trinkwasserinstallationen / Allgemeines
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DIN 1988-20 – Planung und Ausführung (enthält DIN EN 806-2, DIN 1988-5, DVGW AB W 551, VDI-RL 6023)
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DIN 1988-30 – Ermittlung der Rohrdurchmesser (ehem. DIN 1988-3, enthält DIN EN 806-3 und DVGW AB W 553)
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DIN 1988-40 – Ausführung (ersetzt DIN 1988-2, enthält ZVSHK-Merkblätter „Dichtheitsprüfung“ und „Spülen“, Ergänzung zu DIN EN 806-4)
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DIN 1988-50 – Druckerhöhung und Druckminderung (ersetzt DIN 1988-8, Ergänzung von DIN EN 806-5 sowie DIN EN 15161)
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DIN 1988-60 – Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (ersetzt DN 1988-6)
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DIN 1988-70 – Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung (ersetzt DN 1988-7)
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DIN EN 1717 – Schutz des Trinkwassers (ehem. DIN 1988-4)
VDI-Normen
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VDI-Richtlinie 6001 - Sanierung
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VDI-Richtlinie 6023 – Hygienebewusste Planung
Regelwerke
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DVGW AB W 551 – Legionellen
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DVGW AB W 553 – Zirkulationsbemessung
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DVGW AB GW 2 - Verbindungstechniken
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ZVSHK-Merkblatt – Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen
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ZVSHK-Merkblatt – Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen
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ZVSHK-Fachinfo - Technische Maßnahmen zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene,
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Verminderung des Legionellenwachstums in der Trinkwasser-Installation